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BGH, 05.11.1971 - I ZR 71/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Förderung des lauteren Wettbewerbs - Unzulässigkeit einer Werbeankündigung - Verstoß gegen das Rabattgesetz
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.05.1958 - I ZR 134/56
Rabattgesetz und Direktverkäufe des Großhandels
Auszug aus BGH, 05.11.1971 - I ZR 71/70
Entscheidend für einen nach § 1 RabG unzulässigen Preisnachlaß ist danach das Abweichen von den eigenen, als verbindlich angekündigten oder allgemein geforderten Normalpreisen, sei es in Form eines Preisnachlasses oder sei es in Form eines Sonderpreises (BGHZ 27, 369, 372 [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] - "Elektrogeräte").Das Berufungsgericht hat damit rechtsirrig den hier maßgebenden Normalpreis zu eng allein auf den Preis des "Sensationsangebots" der Beklagten bezogen und außer acht gelassen, daß die Auffassung der mit der Ankündigung angesprochenen Endverbraucher dafür maßgebend ist, welcher Preis im Sinne des § 1 RabG als Normalpreis angekündigt oder allgemein gefordert wird (BGHZ 27, 369, 371 f [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] - "Elektrogeräte").
- BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69
Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung …
Auszug aus BGH, 05.11.1971 - I ZR 71/70
Für die Annahme eines bestimmten Verbraucherkreises in diesem Sinne ist nicht mehr erforderlich, als eine Gemeinsamkeit äußerer Umstände (BGH WRP 71, 264 - "Brockhaus-Enzyklopädie"). - BGH, 23.01.1959 - I ZR 158/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1971 - I ZR 71/70
Die betreffenden Kreise brauchen nicht rechtlich zu einer Gemeinschaft zusammengefaßt zu sein; es genügt daher auch eine durch die Inhaberschaft von Gutscheinen oder durch die gleiche Kundenstellung (etwa als Erstbezieher) hergestellte Gemeinsamkeit (BGH GRUR 59, 326, 328 - "Kaffeeversandhandel").
- BGH, 26.05.1972 - I ZR 123/70
Gewerbliche Leistungen des täglichen Bedarfs - Anwendbarkeit des Rabattgesetzes - …
Diese Ausführungen, die auch von der Revision nicht angegriffen werden, entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Begriff der bestimmten Verbraucherkreise im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH GRUR 1959, 326, 328 - Kaffeeversandhandel; WRP 1971, 264 - Brockhaus-Enzyklopädie, zuletzt Urteil vom 5. November 1971 - I ZR 71/70).